Garantie

Herzlichen Glückwunsch zum Kauf deines neuen SCOR-Bikes!

Unser Name steht für höchste Qualität, Durabilität und Funktionalität bei der Definition, Herstellung und Bearbeitung der verwendeten Materialien sowie für bestechende Optik in Verarbeitung, Konzept und Design.

Damit du mit deinem hochwertigen Produkt von SCOR über viele Jahre hinweg uneingeschränkt Freude und Fahrspass erleben kannst, gilt es einige Regeln einzuhalten, welche nachfolgend und insbesondere in deinem Handbuch definiert sind.

SCOR liefert hochwertige Fahrräder in vormontiertem Zustand ausschliesslich an den Fachhandel. Die Erstellung der definitiven Fahrbereitschaft und damit die Gewährleistung der Fahrsicherheit, insbesondere käuferspezifische Grundeinstellungen von Federung, Schaltwerk und Bremsen, erfolgen ausschliesslich durch den autorisierten SCOR-Fachhändler (nachfolgend: SCOR-Händler).

Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) wirst du, als Endkunde/in, bezeichnet und angesprochen.

Die vorliegenden Garantiebestimmungen regeln die Garantieleistungen von SCOR gegenüber dem Käufer und die Voraussetzungen, unter denen die Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können.

SCOR Garantiebestimmungen

1. Herstellergarantie
Der Käufer hat Anspruch auf die Garantieleistungen gemäss nachgenannter Bestimmungen.

2. Von der Garantie erfasste Produkte
Die Garantie umfasst nur SCOR-eigene Rahmen, Starrgabeln und Komponenten (nachfolgend: SCOR-Produkte). Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf neue SCOR-Produkte, die bei einem SCOR-Händler erworben werden. Alle anderen Teile und Komponenten sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

3. Garantiedauer
Ab Lieferdatum gewährt SCOR folgende Garantiedauer

Rahmen: 3 Jahre
Lackierung: 2 Jahre (1 Jahr für Modelle vor 2014)
Weitere SCOR-Produkte: 2 Jahre
Der Käufer eines Fahrrades ab Modelljahr 2011 hat die Möglichkeit, seinen Rahmen innert 6 Monaten nach Kauf beim SCOR-Händler bei SCOR online zu registrieren und damit die Garantiefrist auf den Rahmen von 3 auf 5 Jahre zu verlängern. Die Garantiedauer verlängert sich nicht bei Reparatur/Austausch des Rahmens.

4. Garantieausschluss
Folgende Komponenten/Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen beziehungsweise führen zum Ausschluss von dieser Garantie:

Wenn das Fahrrad technisch verändert wird, ohne das Einverständnis des Herstellers
Nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile
Verschleissteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
SCOR-fremde Teile/Komponenten
Folgeschäden
Selbstständige Behebung des Problems durch den SCOR-Händler möglich
Unsachgemässe(r) Verwendung/Transport
Fehlende Garantieinspektion innert angemessener Frist
Unsachgemässe Wartung (Betriebsanleitung beachten!)
Schäden zufolge fehlender bzw. fehlerhafter Einstellung(en) oder abgenützter Komponenten
Sturzfolgen
Schäden zufolge Witterungseinflüsse oder normaler Abnützung
Schäden zufolge ungeeigneter Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreinigern oder verwendeter Additive
Gewerbliche Vermietung/Überlassung

5. Umfang der Garantieleistung
SCOR verpflichtet sich aufgrund dieser Garantie während der jeweiligen Garantiefristen zu folgenden Leistungen:

Nach Wahl von SCOR Reparatur oder Ersatz durch gleichwertige Teile/Komponenten, wobei der Ersatz bezüglich Modell und/oder Farbe vom zu Ersetzenden abweichen kann;
Serviceleistungen, die nicht unter die Garantie fallen und im Kompetenzbereich des Händlers liegen sowie die Reinigung verschmutzt gelieferter Fahrräder werden im üblichen Stundenansatz, Material und Transport zu den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt;
Eine in Garantie erfolgte Leistung (Reparatur/Ersatz) verlängert die ursprüngliche Garantie nicht.
Weitere Garantieansprüche als die vorher Genannten bestehen nicht.

6. Geltendmachung von Garantieansprüchen
Garantieansprüche sind mittels ausgefüllten Garantieantragsformulars, der Kopie der Garantiekarte oder der Kaufquittung eines SCOR-Händlers bei deinem SCOR-Händler zu melden.

Dein SCOR-Händler meldet deinen Garantieanspruch inkl. Fotos der defekten Teile und Rahmennummer bei SCOR, welche umgehend nach Erhalt der Garantieanfrage über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Sofern die Abklärung die Prüfung der Teile bedarf, sind diese demontiert und in gereinigtem Zustand SCOR einzureichen.

In Garantie reparierte oder ersetzte Produkte werden dem SCOR-Händler zugestellt. Die Montage und Grundeinstellung muss durch den SCOR-Händler erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Voraussetzung kann jegliche Garantie abgelehnt werden.

7. Crash Replacement
Bei bestimmten Modellen besteht nach der Garantie-Registrierung auf der SCOR-Webseite (siehe Abschnitt 3) die Möglichkeit, einmalig einen Crash-Replacement-Service in Anspruch zu nehmen. Bitte konsultiere die Webseite 'Crash Replacement' für die genauen Teilnahmebedingungen und eine Liste der erfassten Modelle.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder eine zu schliessende Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie (auch mit Bezug auf die Frage deren Zustandekommens oder Gültigkeit) wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Solothurn vereinbart. Dieser Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Weitere Garantie-Informationen

Garantieerweiterung
SCOR bietet dem Erstkäufer für Fahrräder ab Modelljahr 2011 eine freiwillige auf 5 Jahre (statt 3 Jahre) verlängerte Garantiezeit auf Bruch von SCOR-Rahmen aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern.

Crash Replacement
Das Crash Replacement ist eine freiwillige Leistung der SCOR, dank der Sie die einmalige Möglichkeit erhalten, Ihren SCOR Rahmen mit 40% Rabatt auf den jeweils gültigen, offiziellen Listenpreis ersetzen zu lassen.